Was ist ein Nutzungsrecht?

INFORMATIONEN ZU NUTZUNGSRECHTEN FÜR FOTOS

Kreative und damit auch Fotografen sind auf die Bezahlung ihrer Arbeit angewiesen. Sie verdienen damit ihr Geld und bestreiten damit ihren Lebensunterhalt. Die Einkünfte aus Nutzungsrechten ermöglichen die Schaffung weiterer Werke. Daher hat das Nutzungsrecht für Fotografen, meist der Urheber eines Werkes, eine hohe Bedeutung.

Was ist ein Nutzungsrecht?

Ein Nutzungsrecht für ein Bild wird übertragen. In dem vorgenannten Beispiel übertrage ich das Nutzungsrecht für das Bild. Als Fotograf behalte ich das Urheberrecht an dem Bild, selbst dann, wenn ich dieses Bild vergütet bekommen habe. Es ist meine kreative Arbeit !!

Ein Urheberrecht kann man nicht weitergeben, es bleibt stets beim Erschaffer eines Werkes.

Wieso muss man ein Nutzungsrecht bezahlen?

Es kommt vor, dass einige Kunden noch nie etwas von Nutzungsrecht oder Urheberrecht gehört haben. Überspitzt ausgedrückt könnte eine Aussage wie folgt lauten:

„Ich habe die Bilder doch bezahlt, also kann ich damit machen was ich will!“

Der Kunde darf mit dem Bild oder den Bildern genau das machen, was vorher vereinbart wurde. Zum Beispiel hat man sich darauf geeinigt, dass die Bilder für den privaten Gebrauch sind und

nicht kommerziell oder gewerblich genutzt werden dürfen.

Sollten die Bilder dann doch für letztgenanntes genutzt werden wollen, ist ein Nutzungsrecht erforderlich, das bezahlt werden muss.

Gewerbliche oder kommerzielle Nutzung?

Eine kommerzielle Nutzung ist es dann, wenn man darauf abzielt, einen Gewinn mit dem Bild zu erwirtschaften. Eine gewerbliche Nutzung liegt vor, wenn das Bild oder die Bilder im Internet, für einen Onlineshop oder gewerblichen Internetauftritt genutzt werden und damit die Seite beworben wird. Das dient dazu mit dem Bild Geld zu verdienen.

Den Fotografen am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben lassen

Mit der Bezahlung des Nutzungsrechts wird der Fotograf am wirtschaftlichen Erfolg geringfügig beteiligt. Dies ist keine Abzocke seitens des Fotografen oder eine unverschämte Forderung, sondern gesetzlich so vorgesehen. Bestandteil der Vergütung für einen professionellen Fotografen ist das nutzungsabhängige Honorar. Das Nutzungsrecht gibt dem Kunden Sicherheit. Würde man dies nicht berücksichtigen, ergäben sich Unsicherheiten nach § 31 UrhG (Urheberrechtsgesetz). Dies läge dann sicherlich nicht im Interesse des Kunden.